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Presse-Artikel

nicht zu glauben?

In der Presse

MAI 2023

Staats-
anwaltschaft erhebt Anklage gegen Betreiber von Cannabis-Shops

Die Razzien gegen drei sogenannte CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt hatten im November 2019 für Aufsehen gesorgt. Damals waren die „Cannameleon“-Läden sowie Wohnungen durchsucht und zahlreiche Produkte sichergestellt worden. 

Oktober 2022

Razzia bei Hanfhändler Tobias Pietsch (38)

Freiburg – Wegen seines Ladens bekam er einen Preis. Aber leider auch viel Ärger mit Rauschgift-Fahndern. Hanfhändler Tobias Pietsch (38) hat ein Riesen-Problem.

„Die Polizei hat meinen Laden leergeräumt!“

Die Staatsanwaltschaft hat schon zum dritten Mal die Hanf-Läden des preisgekrönten Existenzgründers durchsucht. Laut Pietsch wurden in seinen drei „Hanfnah“-Läden (u.a. Freiburg) Waren im Wert von 15 000 Euro beschlagnahmt.

Pietsch verkauft u.a. Produkte wie Tee, Schokolade und Öl, denen eine geringe Menge Cannabis beigemischt ist. „Man kann sich daran nicht berauschen“, beteuert der Händler, „nur sich entspannen oder Schmerzen lindern.“

März 2023

Hanf-Start-up vor Gericht

Mit ihrer Geschäftsidee, den Hanf und seine wertvollen Wirkstoffe zu nutzen, wollen die Green Pioneers in Fulda hoch hinaus. Das Start-up von drei Jungunternehmern lief zunächst ziemlich gut an, erlebte dann jedoch einen juristischen Dämpfer – doch sie geben noch nicht auf.

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Die hier gelisteten Assets können von Journalisten & Partnern für die Bewerbung und Berichterstattung über CANNAMELEON, die CANNAMELEON CANNABIS CLUBS und den Film „Knast für CBD?“ benutzt werden.

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THEMEN

Knast für CBD?

CBD

CBD (Cannabidiol) ist einer von vielen Wirkstoffen aus der Cannabispflanze. Es handelt sich um ein Cannabinoid, welches keine psychoaktiven Effekte aufweist. CBD hat also keine berauschende Wirkung.

Cannabinoide sind in der Hanfpflanze vorkommende Wirkstoffe, von denen bereits über 100 entdeckt wurden. Jeder Mensch besitzt ein eigenes Endocannabinoid-System! Einige weitere Cannabinoide sind CBG, CBDa, THC und THCV.

In unserem Sortiment findest du CBD, CBDa und jetzt auch CBG. Weitere Cannabinoide werden sicher folgen. Wir blicken mit großer Spannung auf dieses Feld und werden gegebenenfalls unser Sortiment erweitern. Das psychoaktive THC verkaufen wir bisher nicht.

Rechtliches

THC ist unserer Meinung nach der Wirkstoff, welcher die Pflanze durch seine psychoaktiven Eigenschaften bei Missbrauch zur Droge macht. Jedoch findet auch THC im medizinischen Bereich große Anwendungsmöglichkeiten. Die Überzüchtung einiger Hanfsorten stellt in gewissen Fällen ein Problem dar.

Das variiert, je nach dem, um welches CBD-Produkt es sich handelt.

Grundsätzlich sind laut aktueller Gesetzsprechung bis zu 0.2% THC in CBD-Produkten erlaubt. 

Allerdings weicht die Justiz bei ihren Proben und der Auslegung vor Gericht, ob der Ausnahmetatbestand greift, oft von seiner eigenen Einschätzung ab.

Das Betäubungsmittelgesetz definiert, welche Stoffe in Deutschland als Droge gelten und daher nicht vertrieben werden dürfen. 

Gleichzeitig sagt die Anlage I zu diesem Gesetz aus, unter welchen Voraussetzungen andererseits verbotene Substanzen, die anderweitig als Rauschmittel angesehen würden, doch in Deutschland verkehrsfähig sind und damit – innerhalb streng geregelter Grenzen – in Umlauf gebracht werden dürfen. 

Und darum geht es: Denn in dieser Anlage I zum BTMG steht, dass Hanfpflanzen vom Verbot AUSGENOMMEN SIND wenn „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Um diesen letzten Teil geht es. Es gilt zu klären, ob der Missbrauch auch mit CBD, das nur maximal 0,2% THC enthält, möglich ist. 
Die Staatsanwaltschaft hält das für gegeben. CBD und THC-Händler nicht nur Deutschland- sondern weltweit halten dagegen.

Das Gesetz könnt ihr hier nachlesen

Strafverfolgung

Gar nicht gut, wie man am Beispiel von Tobi Pietsch von Hanfnah, Lukas Schwarz von CANNAMELEON oder Martin Anderlik von CBD-Blüten.de erkennen kann. Sie werden angezeigt, durchsucht, ihre Waren werden beschlagnahmt. Oft werden dann Prozesse angestrebt – auf Basis von fehlerhaften oder fehlenden Testungen des angeblichen THC-Gehalts. Dabei riskieren die Unternehmer den Bankrott  weil sie nicht nur Waren im Wert von Zehntausenden Euros „verlieren“, sondern auch noch vor Gericht sich über Jahre verteidigen müssen und am Ende schlimmstenfalls Strafen in bis zu 6-stelliger Höhe (und manchmal sogar Gefängnis) fürchten müssen. Darüber hinaus verläuft die Strafverfolgung absolut willkürlich. Während die Einen Unternehmer durchsucht und belangt werden, können Viele andere unbehelligt in aller Öffentlichkeit mit dem selben Konzept und oft den selben Produkten, weiter operieren. Der Film „Knast für CBD“ prangert sowohl die fehlende Verhältnismäßigkeit, die rechtlich nicht gegebene Grundlage, als auch die Willkürlichkeit der (in Teilen politisch motivierten?) Strafverfolgung als scheinheilig und entgegen dem Wählerwillen an.
Auch da gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche Szenenbeobachter, wie der „Micha“ alias Michael Knodt, behaupten, dass man sich selbst beim Erwerb von CBD strafbar machen kann bzw. juristisch gesehen macht. Diese Einschätzung beruht auf der Annahme, dass sich Konsumenten mit hochkomplizierten technischen Verfahren, eine konzentrierte THC-Lösung aus riesigen Mengen von CBD-Produkten selber herstellen, um sich dann damit zu berauschen. Dies würde dann dem Ausnahmetatbestand (siehe Punkt weiter oben) widersprechen, was CBD juristisch gesehen – laut deutschem Recht – zu einem Betäubungsmittel machen würde. Praktisch gesehen ist so ein Vorgehen natürlich komplett unrealistisch, da man ein Vielfaches dessen dafür aufbringen müsste, was es braucht, um sich konventionell mit echtem THC (z.B. von der Straße) zu berauschen, um auf diese Weise mit „legalem CBD“ einen ähnlichen Effekt zu erzeugen. Sowohl finanziell als auch von der Durchführung her, ist die Argumentation nicht schlüssig oder realistisch. Sie wird aber dennoch vor Gericht bei Verhandlungen zur Anwendung gebracht. Wie dem auch sei: Konsum ist bizarrerweise nicht unter Strafe gestellt. Somit dürfen Käufer also ungestraft „konsumieren“ denn nur Besitz und Erwerb sind unter Strafe gestellt. An Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.
Ja, uns sind Fälle bekannt, wo selbst Produzenten – also Hanfbauern – belangt worden sind. Die Green Pioneers aus Fulda pflanzen u.A. ihr eigenes Hanf an – und dürfen dies aktuell nur unter strengen Auflagen tun. Grundsätzlich gilt: Wer über maximale Anbaumengen oder für irgendeine Anwendung außerhalb des Nutzhanfs mit einem Minimal-Gehalt von THC in seinen Hanfpflanzen anbaut oder die THC-haltigen Teile nicht vernichtet und in die Produktion einführt, der macht sich strafbar. Im Falle der Green Pioneers geht um eine angebliche Möglichkeit sich mit CBD-Öl zu berauschen, was ebenso lächerlich ist. Gleichwohl mussten auch mehrere weitere Bauern, die aus erklärlichen Gründen nicht namentlich in Erscheinung treten wollen (zumeist weil die Prozesse noch laufen), ihre Anbaufelder schließen, weil die Justiz selbst die Produktion von Nutzhanf unter Strafe stellt.

Wie ergeht es CBD-Händlern in DeutschLand?

Die Firma CANNAMELEON handelt ausschließlich mit legalem Nutzhanf und CBD-Artikeln mit maximal 0,1% THC. Trotzdem wurden die Geschäfte der Firma Ende 2019 und dann noch einmal Ende 2020 per Razzia durchsucht, Waren im Wert von 50.000€ unwiederbringlich beschlagnahmt und Anklage erhoben. Der Vorwurf: Vorsätzlicher Handel mit Betäubungsmitteln, begründet mit dem Verkauf von legalen CBD-Blüten, die als Tee verkauft werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht eine empfindliche Strafe. Es geht um 110.000€ und potentiell eine abzusitzende Haftstrafe von 2 Jahren für den Inhaber Lukas Schwarz.
Der Fall von TOBIAS PIETSCH von Hanfnah ist ebenso spektakulär wie unglaublich. Ganze 10 mal wurde der Unternehmer bereits in seinen zahlreichen Geschäften im Süden Deutschlands durchsucht. Auch bei ihm hieß der Vorwurf: Verkauf von Betäubungsmitteln wegen CBD-Blüten im Sortiment. Anders als im Fall CANNAMELEON, kam Tobias Pietsch mit einer Bewährungsstrafe davon. Nichtsdestotrotz kämpft der Unternehmer weiter: Denn seiner Meinung nach hat er seine Strafe unrechtmäßig erhalten, da für CBD-Blüten der beschriebene Ausnahmetatbestand greift (siehe oben). Auf seinem YouTube-Kanal hat Tobias Pietsch, der in der Szene als Tobi aus Lahr bekannt ist, als einer der Wenigen Partei für Lukas Schwarz von CANNAMELEON ergriffen, als ihm ein ähnliches Schicksal wie Tobias selbst vor Gericht widerfahren ist.
Der Fall von MARTIN ANDERLIK von CBD-Blüten.de ist ähnlich gelagert, wie der von CANNAMELEON oder HANFNAH. So ist auch dem Geraer Unternehmer Anderlik der gewerbliche Handel mit Betäubungsmittel vorgeworfen worden. Was seinen Fall so besonders macht sind zwei Aspekte:
  1. Martin Anderlik hat ausschließlich online über einen Shop im Internet CBD-Blüten angeboten, also keine physischen Geschäfte in Innenstädten, aus denen heraus er Kunden beliefert hat.
  2. Anderlik pocht auf die Legalität der CBD-Blüten nicht einfach nur auf Basis der Anwendung des Ausnahmetatbestandes des BTMG, sondern bereits wegen der Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union.
So dürfen laut EU-Bestimmung Waren, die in einem EU-Land legal sind, ebenfalls in allen anderen Ländern des Bundes verkauft werden. Aktuell dürfen bereits CBD-Blüten mit einem Gehalt von sogar bis zu 0,3% in Belgien, Österreich und Luxemburg verkauft werden. Die juristisch zu klärende Frage ist jedoch, ob CBD-Blüten eine Ware darstellen, oder ein Betäubungsmittel – und das, obwohl bereits in Frankreich eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie KEINE berauschende Wirkung haben. Bis zu einem Freispruch ist der Weg allerdings für alle drei Unternehmer noch lang. Denn alle drei werden bis zum obersten europäischen Gericht – vielleicht sogar dem Verfassungsgericht – gehen müssen, um ihre Unschuld zu erstreiten.

Legalisierung - Perspektive?

Gesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass ein neuer Gesetzesentwurf zumindest eine Teil-Legalisierung von Hanfkonsum in sogenannten Cannabis Clubs schon ab dem 01.01.2024 ermöglichen wird. Dabei bleibt der offene Handel mit Betäubungsmitteln (vielleicht sogar inklusive CBD-Produkten) weiterhin illegal, während man ausgewählten Vereinsmitgliedern in eigens dafür gegründeten Clubs, die Möglichkeit einräumt, eigenes Cannabis zu produzieren und ausschließlich privat oder im angeschlossenen Club zu konsumieren. Dennoch ist diese „Lösung“ keine absolute Legalisierung und auch keine Entkriminalisierung für THC – weder für Produzenten, Verkäufer noch Konsumenten. Pläne für das Gesetz können auf der Seite der Bundesregierung nachgelesen werden. Etwas besser lesbare Zusammenfassungen findet ihr hier. Auch CANNAMELEON wird mit einem eigenen CANNAMELEON CANNABIS CLUB an den Start gehen. Vorausgesetzt, das Gesetz kommt wirklich.

Die Entkriminalisierung bedeutet, dass der Besitz von kleinen Mengen von THC im Privatgebrauch nicht mehr unter Strafe gestellt wird. 
Konsumenten, die mit geringen Mengen von THC „erwischt“ werden, würden dann keine Straftat mehr begehen, sondern „schlimmstenfalls“ eine Ordnungswidrigkeit kassieren – wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt. 

Die LEGALISIERUNG wiederum, würde eine Erlaubnis nicht etwa für den Besitz, sondern für die geregelte Produktion und Verkauf von THC für Produzenten und Verkäufer bedeuten. 

Cannabis würde dann u.a. auch als Konsummittel (anstatt ausschließlich Rauschmittel) zugelassen, und könnte legal verkauft und somit auch besteuert werden. 

Damit THC sinnvoll und verantwortungsvoll konsumiert werden kann, muss irgendwann eine Legalisierung mit einer Entkriminalisierung Hand in Hand gehen. 

CANNAMELEON und viele weitere CBD-Verkäufer, die jetzt bereits nur mit legalem Nutzhanf arbeiten, unterstützen diesen Weg zur Legalisierung, um hoffentlich irgendwann endlich unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Ja, die gibt es, denn endlich – vielleicht noch dieses Jahr 2023 – will der Bundestag unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach das BTMG überarbeiten und zumindest eine Teil-Legalisierung durchführen. In sogenannten Cannabis Clubs dürfen – laut aktuellem Stand – ab Inkrafttreten des Gesetzes, Mitglieder eigens dafür gegründeter Vereine, Cannabis legal konsumieren. Wie du dich für so einen Verein des CANNAMELEON CANNABIS CLUB anmeldest und weitere Details, findest du im nachfolgenden Abschnitt.
Seid ihr auch betroffen?

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Ob Zuschauer, Betroffener oder Journalist. 
Wir sind für alle Fragen offen und treten gerne in den Diskurs.

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info@cannameleon.de

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1

SYMBOLISCHER EURO

Ein Euro mehr, als was die Meisten geben werden.