Die Razzien gegen drei sogenannte CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt hatten im November 2019 für Aufsehen gesorgt. Damals waren die „Cannameleon“-Läden sowie Wohnungen durchsucht und zahlreiche Produkte sichergestellt worden.
Freiburg – Wegen seines Ladens bekam er einen Preis. Aber leider auch viel Ärger mit Rauschgift-Fahndern. Hanfhändler Tobias Pietsch (38) hat ein Riesen-Problem.
„Die Polizei hat meinen Laden leergeräumt!“
Die Staatsanwaltschaft hat schon zum dritten Mal die Hanf-Läden des preisgekrönten Existenzgründers durchsucht. Laut Pietsch wurden in seinen drei „Hanfnah“-Läden (u.a. Freiburg) Waren im Wert von 15 000 Euro beschlagnahmt.
Pietsch verkauft u.a. Produkte wie Tee, Schokolade und Öl, denen eine geringe Menge Cannabis beigemischt ist. „Man kann sich daran nicht berauschen“, beteuert der Händler, „nur sich entspannen oder Schmerzen lindern.“
Mit ihrer Geschäftsidee, den Hanf und seine wertvollen Wirkstoffe zu nutzen, wollen die Green Pioneers in Fulda hoch hinaus. Das Start-up von drei Jungunternehmern lief zunächst ziemlich gut an, erlebte dann jedoch einen juristischen Dämpfer – doch sie geben noch nicht auf.
Die hier gelisteten Assets können von Journalisten & Partnern für die Bewerbung und Berichterstattung über CANNAMELEON, die CANNAMELEON CANNABIS CLUBS und den Film „Knast für CBD?“ benutzt werden.
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CBD (Cannabidiol) ist einer von vielen Wirkstoffen aus der Cannabispflanze. Es handelt sich um ein Cannabinoid, welches keine psychoaktiven Effekte aufweist. CBD hat also keine berauschende Wirkung.
Cannabinoide sind in der Hanfpflanze vorkommende Wirkstoffe, von denen bereits über 100 entdeckt wurden. Jeder Mensch besitzt ein eigenes Endocannabinoid-System! Einige weitere Cannabinoide sind CBG, CBDa, THC und THCV.
In unserem Sortiment findest du CBD, CBDa und jetzt auch CBG. Weitere Cannabinoide werden sicher folgen. Wir blicken mit großer Spannung auf dieses Feld und werden gegebenenfalls unser Sortiment erweitern. Das psychoaktive THC verkaufen wir bisher nicht.
THC ist unserer Meinung nach der Wirkstoff, welcher die Pflanze durch seine psychoaktiven Eigenschaften bei Missbrauch zur Droge macht. Jedoch findet auch THC im medizinischen Bereich große Anwendungsmöglichkeiten. Die Überzüchtung einiger Hanfsorten stellt in gewissen Fällen ein Problem dar.
Das variiert, je nach dem, um welches CBD-Produkt es sich handelt.
Grundsätzlich sind laut aktueller Gesetzsprechung bis zu 0.2% THC in CBD-Produkten erlaubt.
Allerdings weicht die Justiz bei ihren Proben und der Auslegung vor Gericht, ob der Ausnahmetatbestand greift, oft von seiner eigenen Einschätzung ab.
Das Betäubungsmittelgesetz definiert, welche Stoffe in Deutschland als Droge gelten und daher nicht vertrieben werden dürfen.
Gleichzeitig sagt die Anlage I zu diesem Gesetz aus, unter welchen Voraussetzungen andererseits verbotene Substanzen, die anderweitig als Rauschmittel angesehen würden, doch in Deutschland verkehrsfähig sind und damit – innerhalb streng geregelter Grenzen – in Umlauf gebracht werden dürfen.
Und darum geht es: Denn in dieser Anlage I zum BTMG steht, dass Hanfpflanzen vom Verbot AUSGENOMMEN SIND wenn „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.
Um diesen letzten Teil geht es. Es gilt zu klären, ob der Missbrauch auch mit CBD, das nur maximal 0,2% THC enthält, möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft hält das für gegeben. CBD und THC-Händler nicht nur Deutschland- sondern weltweit halten dagegen.
Die Entkriminalisierung bedeutet, dass der Besitz von kleinen Mengen von THC im Privatgebrauch nicht mehr unter Strafe gestellt wird.
Konsumenten, die mit geringen Mengen von THC „erwischt“ werden, würden dann keine Straftat mehr begehen, sondern „schlimmstenfalls“ eine Ordnungswidrigkeit kassieren – wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt.
Die LEGALISIERUNG wiederum, würde eine Erlaubnis nicht etwa für den Besitz, sondern für die geregelte Produktion und Verkauf von THC für Produzenten und Verkäufer bedeuten.
Cannabis würde dann u.a. auch als Konsummittel (anstatt ausschließlich Rauschmittel) zugelassen, und könnte legal verkauft und somit auch besteuert werden.
Damit THC sinnvoll und verantwortungsvoll konsumiert werden kann, muss irgendwann eine Legalisierung mit einer Entkriminalisierung Hand in Hand gehen.
CANNAMELEON und viele weitere CBD-Verkäufer, die jetzt bereits nur mit legalem Nutzhanf arbeiten, unterstützen diesen Weg zur Legalisierung, um hoffentlich irgendwann endlich unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen zu können.
Ob Zuschauer, Betroffener oder Journalist.
Wir sind für alle Fragen offen und treten gerne in den Diskurs.
Dies ist eine Webseite für den Film ‚Knast für CBD‘ – eine Produktion der Firma CANNAMELEON.
Jeder auf seine Weise.
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